Gesetzliche Gewährleistung

Für alle Waren, die du bei uns kaufst, gilt die gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Was das bedeutet und wie du deine Rechte geltend machst, erklärt die folgende Mitteilung der Europäischen Kommission.

Harmonisierte Mitteilung der Europäischen Union über das gesetzliche Gewährleistungsrecht: Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden, haben mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit. Bei vertragswidriger Ware schulden Verkäufer kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen Preisminderung oder vollständige Erstattung des Kaufpreises.
Amtliche Mitteilung der Europäischen Kommission gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960. Weitere Informationen zu deinen Rechten im jeweiligen Land: Portal „Ihr Europa".